Spielbedingungen
ab 1. Oktober 2010

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§ 8 Gewinnermittlung                                                  
(1) Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Ziehung 1- oder 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern. Bei 10-Jahres-Rentengewinnen werden 7-stellige, bei Bonuslosgewinnen werden 1-stellige Gewinnnummern gezogen. Pro Gewinnstufe kann eine Gewinnnummer nur einmal je Ziehungstag gezogen werden.
(2) Die Gewinnermittlung erfolgt mit einem Zufallsgenerator im Hause der NKL an den im Gewinnplan angegebenen Tagen. Termin- und Ortsänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Gewinnermittlung kann auch mit einer Ziehungsanlage durchgeführt werden.



§ 9 Gewinnlose                                                                                  > nach oben
Losnummern, die als Gewinnnummern gezogen werden, bleiben im Spiel.


§ 10 Gewinnbekanntgabe                                                                >
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Im Gewinnfalle erhält der Spielteilnehmer von dem Lotterie-Einnehmer, der das Los geliefert hat, eine Gewinnbenachrichtigung. Darüber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern in der Gewinnliste bekannt gegeben, die bei den Lotterie-Einnehmern eingesehen oder erworben werden kann. Andere Gewinnveröffentlichungen als die Gewinnliste (z. B. Fernsehen, Videotext, Presse und Internet) sind ohne Gewähr.


§ 11 Gewinnauszahlung und Bonuslose                                       > nach oben
(1) Der auf ein Los entfallene Gewinn steht dem bei dem Lotterie-Einnehmer für dieses Los registrierten Spielteilnehmer zu.
(2) 10-Jahres-Rentengewinne werden von der NKL ausgezahlt und sind vererbbar. Der Gewinn eines Bonusloses berechtigt zur kostenlosen Teilnahme an der 1. Klasse der übernächsten Lotterie mit einer dem Spielteilnehmer durch die NKL zugeteilten Losnummer. Der Lotterie-Einnehmer wird dem Spielteilnehmer das Bonuslos rechtzeitig übersenden. Die Auszahlung des Gegenwertes eines Bonusloses ist ausgeschlossen.
(3) Die Auszahlung des Gewinns kann von der Rückgabe des Gewinnloses an den auf dem Los genannten Lotterie-Einnehmer abhängig gemacht werden. Über die Rückgabe eines Gewinnloses, das im Spiel verbleibt, erhält der Spielteilnehmer vom Lotterie-Einnehmer eine Bescheinigung, die ihn berechtigt, spätere Gewinne der laufenden Lotterie hierdurch geltend zu machen.
(4) Kann ein gemäß Abs. 2 angefordertes Gewinnlos nicht zurückgegeben werden, so erfolgt die erste Rentenzahlung frühestens 3 Monate nach der Veröffentlichung der Gewinnnummer in der Gewinnliste an den registrierten Spielteilnehmer.
(5) Der Gewinnanspruch erlischt 3 Monate nach der Veröffentlichung der Gewinnnummer in der Gewinnliste. Die Frist beginnt mit dem in der Gewinnliste genannten Herausgabetag.
(6) Lotteriegewinne unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland nicht der Einkommensteuer.


§ 12 Haftung                                                                                       >
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(1) Die NKL haftet nicht für Schäden, die auf ihrer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vorvertraglichen oder vertraglichen Verpflichtungen eines Lotterie-Einnehmers oder eines sonstigen Erfüllungsgehilfen, im Zusammenhang mit der Anbahnung oder dem Abschluss des Spielvertrages tätig wird, beruhen (§ 309 Nr. 7 BGB, am Ende i. V. m. § 278 BGB). Diese Regelung gilt entsprechend für Schäden, die nach Zustandekommen des Spielvertrages durch Fehlfunktion von technischen Einrichtungen entstehen.
(2) Im Übrigen haftet die NKL nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der NKL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. Die NKL haftet in diesem Fall nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schäden.
(3) Die Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Vereinbarungen zwischen dem Lotterie-Einnehmer und dem Spielteilnehmer, die von diesen Spielbedingungen abweichen, sind für die NKL nicht verbindlich.


§ 13 Spielergänzung Superlosziehungen                                      > nach oben
(1) Beim Erwerb eines Loses kann der Spielteilnehmer bestimmen, ob er zusätzlich an den Superlosziehungen teilnehmen will. Bei Teilnahme an den Superlosziehungen wird das Los als „Superlos“ gekennzeichnet.
(2) Als Superlos gekennzeichnete Lose sind in den Basislosziehungen und in den Superlosziehungen gewinnberechtigt. In den Superlosziehungen werden 50 10-Jahres-Renten mit einer Gesamtgewinnsumme von 11.100.000 € verlost.
(3) Die Teilnahme an den Superlosziehungen kostet pro Lotterie zusätzlich 10,00 €.
(4) Die Regelungen des § 6 Abs. 6 und Abs. 8 gelten mit der Maßgabe, dass Superlose Vorrang haben vor Basislosen.
(5) Soweit in den Absätzen 1 bis 4 nichts anderes geregelt ist, gelten diese Spielbedingungen für die Spielergängzung entsprechend.


§ 14 Spielgeheimnis und Auskünfte                                               > nach oben
(1) Die Namen der Spielteilnehmer und Gewinner werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.
(2) Für weitere Auskünfte und etwaige Reklamationen steht die NKL, Überseering 4, 22297 Hamburg, Telefon 040 632910-0, zur Verfügung.

NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
 
Hamburg, im Mai 2010

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Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust

Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Los der NKL-Rentenlotterie eine 10-Jahres-Rente in Höhe von mindestens 500 € monatlich oder ein Bonuslos zu gewinnen, beträgt
1 : 3,33. Die NKL-Lotterien sind Glücksspiele, bei denen es trotz guter Trefferchancen zum Verlust des Spieleinsatzes kommen kann.

Chancen auf Höchstgewinne im Verlauf einer Lotterie: 1:750.000 auf eine 10.000-€-Rente mit einem Superlos, 1:1.500.000 auf eine 5.000-€-Rente mit einem Basislos. Das max. Verlustrisiko ist der Spieleinsatz.