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Verfahren zur Prüfung der Volljährigkeit

Die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und ihre Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe aller Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Prüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG; ggf. werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Deutsche Post AG, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Regis24 GmbH oder RISER ID Services GmbH. Allen Dienstleistern werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt; Bonitätsprüfungen und eine Übermittlung anderer Adressen werden nicht vorgenommen. Alle genannten Dienstleister werden die Anfragen für einen begrenzten Zeitraum speichern.
 
Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen, wie z. B. über Zusendung einer Personalausweiskopie.
 
Eine Volljährigkeitsbestätigung können Sie auch im Postident- oder Bankident-Verfahren vornehmen lassen.


 Download Bankident-Formular (24 KB)

 Download Postident-Formular (48 KB) 
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