Amtliche Lotteriebestimmungen
Die NKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und diese ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München.
Die Trägerländer der GKL sind die Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen.